Corona Information 24.11.2021

Der TV hält sich an die Konkretisierung zur 29. Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 05. Dezember 2021

Sport im Innenbereich:
Es gilt für Volljährige 2G plus. Für Minderjährige gilt 3G. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Bei hauptamtlichen Trainerinnen und Trainern gilt 3G, sofern sie sich nicht selbst sportlich betätigen. Für Ungeimpfte gilt dabei die Maskenpflicht.
Für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter gilt 2G plus.
Es besteht die Möglichkeit der Selbsttests unter Aufsicht vor Ort.
Gesundheitsförderndes Training in Fitnessstudios etc. unterliegt auch mit ärztlicher Empfehlung
keiner Ausnahme.


Sport und Freizeitangebote im Außenbereich:
Für Volljährige gilt 2G, für Minderjährige 3G.  

Übungsleiter:innen des TV entscheiden im Rahmen der Verordnung eigenverantwortlich über den Sportbetrieb ihrer Gruppe.