Corona Information 04.03.2022

Auszug aus der Konkretisierung der Kreisverwaltung bad Kreuznach zu 31. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und zur Landesverordnung zur Absonderung – Stand: 03.03.2022, gültig ab 04.03.22

Sport (Innen und Außen):
Hier gilt 3G
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Bitte die Übungsleiter ansprechen.

3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpftgenesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich.